Brandschutzklappen

von Wollschläger Brandschutz Service in Berlin

Funktion

Brandschutzklappen werden zwischen Brandabschnitten in Wände und Decken eingebaut. Im Normalbetrieb ist die Brandschutzklappe geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Sie schließt im Brandfall automatisch und verhindert somit die Ausbreitung von Feuer und Rauch.

Brandschutzklappen

Musterbauordnung und Muster-Richtlinie

Die Musterbauordnung sowie die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR) formulieren die Grundlagen für den Einbau von Brandschutzklappen.

Letztere legt unter anderem fest:

  • Die Feuerwiderstandsfähigkeit der Brandschutzklappen muss der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile, die von den Lüftungsleitungen durchdrungen werden, entsprechen
  • Brandschutzklappen müssen im Wesentlichen aus nichtbrennbaren Baustoffen (mindestens Klasse A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1) bestehen.
  • Die Nennauslösetemperatur der thermischen Auslöseeinrichtung der Brandschutzklappen darf maximal 72 °C betragen; in Zuluftleitungen in Warmluftheizungsanlagen maximal 95 °C.
  • Brandschutzklappen mit mechanischem Absperrelement und motorischem Antrieb, die auch bedarfsgemäß und unabhängig von der Schutzfunktion geöffnet oder geschlossen werden sollen, dürfen in Lüftungsleitungen von Lüftungsanlagen einschließlich Warmluftheizungsanlagen nur verwendet werden, wenn die Dauerhaftigkeit der Betriebssicherheit für mindestens 10.000 Betätigungen nachgewiesen wurde.
  • Brandschutzklappen mit mechanischem Absperrelement dürfen in Lüftungsleitungen von Lüftungsanlagen einschließlich Warmluftheizungsanlagen nur mit einer Achslage des mechanischen Absperrelements verwendet werden, die durch die Feuerwiderstandsprüfung nach EN 1366-2 nachgewiesen wurde.
  • Brandschutzklappen dürfen zusätzlich zur thermischen Auslösung mit Auslöseeinrichtungen angesteuert werden, die auf Rauch ansprechen (Rauchauslöseeinrichtungen), wenn für diese Rauchauslöseeinrichtungen die Verwendbarkeit nachgewiesen ist. Die Rauchauslöseeinrichtungen müssen für den Anschluss an die jeweilige Brandschutzklappe geeignet und in Lüftungsleitungen installiert sein.
  • Für die Verwendung der Brandschutzklappen sind die vom Hersteller oder seinem Vertreter angefertigten, detaillierten Produktspezifikationen zu beachten (Montage- und Betriebsanleitung). Dazu gehören auch die vom Hersteller oder seinem Vertreter in der Betriebsanleitung für die Inbetriebnahme, Inspektion, Wartung, Instandsetzung sowie Überprüfung der Funktion der Brandschutzklappe gemachten notwendigen Angaben.

Die im letzten Punkt angesprochene Überprüfung, Wartung und Instandsetzung erledigen unsere Brandschutzexperten für Sie nach den Vorgaben in DIN EN 15650. Gesetzlich verpflichtet sind Sie zur Überprüfung der Brandschutzklappen in sechsmonatigem Abstand. Ergeben zwei halbjährliche Prüfungen keine Mängel wird der vorgeschriebene Prüfungszeitraum auf ein Jahr erweitert.

© Wollschläger Brandschutz Service e.K.