Fluchtpläne & Rettungspläne

von Wollschläger Brandschutz Service in Berlin

Orientierung bei Gefahr

Flucht und Rettungspläne weisen übersichtlich und allgemein erkennbar die Fluchtwege im Brandfall sowie Brandbekämpfungseinrichtungen aus. Sie dienen zur Orientierung und gewährleisten das rasche Verlassen des Gefahrenbereichs.

Die Gestaltungsgrundlagen für Flucht- und Rettungspläne legt DIN ISO 23601 fest. Die Norm formuliert in Flucht- und Rettungsplänen auszuweisende wesentliche Punkte, die sich aus folgenden Informationsgrundlage ergeben:

Flucht- und Rettungsplan

Informationsgrundlagen

  • Brandschutzhandbücher und -dokumentationen sowie Brandschutzmaßnahmen;
  • aktuelle Grundriss- und Grundstückzeichnungen, aus denen die Besonderheiten ersichtlich sind;
  • Verlauf der Fluchtwege;
  • sichere Bereiche (Zufluchtsorte) und Sammelstellen;
  • Dokumentation über Evakuierungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung der zu erwarteten Menschen-bewegungen. Dokumentation über die zu erteilenden Anweisungen sowie die Art, wie diese Anweisungen zu erteilen sind;
  • Standorte der Brandbekämpfungseinrichtungen und Alarmierungssysteme;
  • Standorte der Notfallausrüstungen und Evakuierungshilfen;
  • erforderliche Maßnahmen, die im Notfall durchgeführt werden müssen.

Normen

Bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sind zudem formale Vorgaben zu berücksichten, die bestmögliche Lesbarkeit, Sichtbarkeit und Verständlichkeit über Sprachbarrieren hinweg gewährleisten. Die Form und Gestaltung der graphischen Sicherheitszeichen sind in DIN ISO 7010, zu verwendende Schriftgrößen und Schrifttypen in DIN 1451-3 genormt.

Ob und wann Sie verpflichtet sind, Flucht- und Rettungspläne für Ihr Gebäude oder Ihren Betrieb auszuhängen können Sie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3 und ASR A2.3) sowie den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV-Regel 100-001) entnehmen. Letztere formulieren:

„Der Unternehmer hat Maßnahmen zu treffen, die es den Versicherten bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen der Arbeitsplätze in Sicherheitzu bringen.“

Rettungspläne, Zeichen

Regelung

Weiter heißt es: „Der Unternehmer hat entsprechend §10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind.“

Zu den zu diesem Zweck zu treffenden Notfallmaßnahmen gehört auch die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplane in Unternehmen, deren Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung es erfordern.

Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ist für unsere sachkundigen Mitarbeiter Routine. Wenden Sie sich an unser Fachpersonal, um sicherzustellen, dass alle gängigen Vorschriften und Normen erfüllt sind!

© Wollschläger Brandschutz Service e.K.